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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Neshteq Solutions GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Neshteq Solutions GmbH, Gabelsbergerstraße 10, 89522 Heidenheim an der Brenz (nachfolgend „Neshteq“) und ihren Kunden, soweit nicht im Einzelfall abweichende individuelle Vereinbarungen getroffen wurden.

1.2 Individuelle Verträge und Abreden zwischen Neshteq und dem Kunden haben stets Vorrang vor diesen AGB. Diese AGB gelten in Ergänzung und als Auffangregelung, soweit in den individuellen Verträgen und Abreden keine abweichenden oder ergänzenden Regelungen getroffen werden.

1.3 Die AGB von Neshteq gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Neshteq stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2.  Vertragsgegenstand

2.1 Neshteq erbringt u.a. IT-Dienstleistungen, Managed Services und den Vertrieb von Softwarelizenzen Dritter.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Rahmenvertrag oder Leistungsschein, den Neshteq und der Kunde individuell vereinbaren.

2.3 Soweit Neshteq Softwareprodukte Dritter an Kunden vertreibt, gelten ausschließlich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Neshteq schuldet insoweit lediglich die Einräumung des Nutzungsrechts nach Maßgabe des Herstellers.

2.4 Der Kunde ist verpflichtet, Bestellungen, Änderungen oder Kündigungen von Softwarelizenzen oder SaaS-Diensten mindestens 30 Kalendertage vor dem gewünschten Wirksamwerden gegenüber Neshteq schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilungsfrist gilt unabhängig von etwaigen abweichenden Fristen der jeweiligen Hersteller.

2.5 Soweit Arbeitsergebnisse auf vorbestehenden Materialien, Bibliotheken oder Open-Source- Komponenten von Neshteq oder Dritten beruhen, erhält der Kunde lediglich ein Nutzungsrecht im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Lizenzbedingungen einzuhalten.

3.  Leistungsumfang und Pflichten

3.1 Dienstleistungen von Neshteq werden nach den Grundsätzen von Zeit und Material (T&M) erbracht, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.2 Werkvertragliche Verpflichtungen bestehen nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

3.3 Leistungen werden in enger Abstimmung mit dem Kunden erbracht. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, insbesondere Vorgaben rechtzeitig zu kommunizieren und notwendige Informationen und Zugänge bereitzustellen.

3.4 Agile Projektleistungen erfolgen in iterativen Arbeitsschritten (z. B. Sprints), deren Inhalt jeweils mit dem Kunden abgestimmt wird.

3.5 Managed Services werden auf Basis eines separat vereinbarten Leistungsscheins erbracht, der Bestandteil des jeweiligen Rahmenvertrags ist.

3.6 Neshteq übernimmt keine Verantwortung für Leistungen Dritter, die nicht über Neshteq beauftragt wurden. Soweit solche Dritte in Kundenprojekten mitwirken, erfolgt eine Zusammenarbeit nur nach vorheriger Abstimmung.

4.  Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzel- oder Rahmenvertrag zwischen Neshteq und dem Kunden.

4.2 Dienstleistungen werden grundsätzlich nach Aufwand auf Zeit- und Materialbasis von Neshteq abgerechnet, sofern keine Pauschalen oder Festpreise vereinbart sind.

4.3 Neshteq übersendet dem Kunden monatlich ein Timesheet über die erbrachten Dienstleistungen. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Timesheet unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang zu prüfen und gegenüber Neshteq schriftlich freizugeben oder etwaige Einwendungen geltend zu machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, übersendet Neshteq eine Erinnerung. Widerspricht der Kunde auch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang dieser Erinnerung nicht, gilt das übermittelte Timesheet als vom Kunden genehmigt.

4.4 Managed Services werden regelmäßig monatlich auf Grundlage des vereinbarten Leistungsscheins pauschal vergütet.

4.5 Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Kunden fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.6 Ein Rücktritt von Verträgen über Softwarelizenzen ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen. Es gelten im Übrigen die Lizenz- und Vertragsbedingungen des jeweiligen Herstellers.

5.  Rechte an Arbeitsergebnissen

5.1 Soweit im Rahmen der Dienstleistungen Arbeitsergebnisse entstehen, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht zur internen Verwendung.

5.2 Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

5.3 Bei Weitergabe von Software Dritter gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen des Herstellers. Neshteq übernimmt insoweit keine über die vertragliche Weitergabe hinausgehenden Rechte oder Pflichten.

6.  Haftung

6.1 Neshteq haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Neshteq, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

6.2 Für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, haftet Neshteq ebenfalls unbeschränkt.

6.3 Für Schäden aus leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Neshteq der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

6.4 Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

6.5 Eine Haftung für die Produkteigenschaften, Mängel oder die Verfügbarkeit von Software Dritter ist ausgeschlossen; es gelten ausschließlich die Regelungen des jeweiligen Herstellers.

6.6 Neshteq haftet für Datenverluste nur, soweit diese auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden unvermeidbar gewesen wären. Der Kunde ist für die regelmäßige Durchführung von Backups verantwortlich, soweit deren Übernahme nicht ausdrücklich schriftlich durch Neshteq vereinbart wurde.

7.  Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

7.2 Neshteq verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.

8.  Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus den individuellen Vereinbarungen im Einzel- oder Rahmenvertrag.

8.2 Managed Services können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes geregelt.

8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.  Einsatz von Subunternehmern

9.1 Neshteq ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. Neshteq bleibt gegenüber dem Kunden für die Vertragserfüllung verantwortlich.

9.2 Neshteq stellt sicher, dass Subunternehmer vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutz-, Geheimhaltungs- und Compliance-Pflichten verpflichtet werden.

9.3 Auf Wunsch des Kunden kann eine vorherige Zustimmung zum Einsatz bestimmter Subunternehmer vereinbart werden.

10.  Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der Einzel- oder Rahmenverträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

10.2 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Neshteq und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Einheitsrecht und des UN-Kaufrechts (CISG).

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Neshteq und dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, den Rechtsbeziehungen oder den AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Neshteq

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand September 2025